Was Sie vorher wissen müssen und bedenken sollten
In den meisten Bereichen von Stuttgart gilt die Baumschutzsatzung. Ist dies der Fall, benötigt man eine Fällgenehmigung der Stadt Stuttgart. Aber es gibt auch einzelne Bäume, die außerhalb der Baumschutzsatzung stehen und bei denen man trotzdem eine Fällgenehmigung benötigt.
Wird diese Fällgenehmigung missachtet, drohen hohe Geldstrafen.
Damit bei der Fällung ihr Garten möglichst wenig leidet, kommt das sogenannte „Rigging“ zum Einsatz. Darunter versteht man das kontrollierte Abseilen von Ästen und Stammstücken.
hier finden sie die Baumschutzverordnung von Stuttgart zum Download
Und Das Holz?
Viel zu schade für den Häcksler oder den Kamin!
Ich besitze ein mobiles Sägewerk. Dieses ermöglicht mir, den gefällten Baum, vor Ort in Bretter von 1 cm bis zu 20 cm dicke auf zu sägen.